
Sie kennen den Unterschied zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht und wissen, wie das im BGB geregelte Zivilrecht als Teil des Privatrechts strukturiert ist.
Sie können zwischen natürlichen und juristischen Personen unterscheiden und wissen, unter welchen Voraussetzungen diese rechts- und handlungsfähig sind.
Zudem kennen Sie den Unterschied zwischen Verbrauchern und Unternehmern.
Sie können zwischen vertraglichen, vertragsnahen und gesetzlichen Schuldverhältnissen unterscheiden, kennen die Unterschiede und beherrschen deren Prüfungsreihenfolge.
Sie finden zudem die einschlägige(n) Anspruchsgrundlage(n) und können den Merksatz "Wer will was von wem woraus?" sicher anwenden.
Sie kennen den Unterschied zwischen einseitigen und zweiseitigen Rechtsgeschäften sowie die einzelnen Bestandteile einer Willenserklärung.
Sie erkennen eine invitatio ad offerendum und die Folgen eines bloßen Gefälligkeitsverhältnisses.
Schließlich wissen Sie, von welchen Faktoren die Wirksamkeit einer Willenserklärung abhängig ist.
Sie kennen die Voraussetzungen der Stellvertretung sowie die Folgen einer Vertretung ohne Vertretungsmacht einschließlich der Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht.
Sie kennen die Voraussetzungen eines wirksamen Angebots (Antrags) sowie dessen Annahme als Grundlage für einen Vertragsabschluss.
Sie lernen die wichtigsten im BGB geregelten Vertragsarten kennen und können zwischen diesen unterscheiden.
Sie wissen, was man unter einer Allgemeinen Geschäftsbedingung versteht und kennen die Voraussetzungen für deren Einbeziehung in einen Vertrag.
Ferner lernen Sie einzuschätzen, ob eine AGB inhaltlich wirksam ist (Inhaltskontrolle).
Schließlich kennen Sie die Rechtsfolgen im Falle der Unwirksamkeit einer AGB.
Sie wissen, was vertragsähnliche Schuldverhältnisse ausmacht und kennen insbesondere das vorvertragliche Schuldverhältnis aus § 311 II BGB.
Sie wissen, was Eigentum ist und wie man es erwirbt. Ferner kennen Sie die Ansprüche aus dem Eigentum, insbesondere den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB sowie den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB.
Sie können Eigentum vom Besitz abgrenzen, kennen den Unterschied zwischen unmittelbarem und mittelbarem Besitz sowie die Ansprüche aus dem Besitz.
Schließlich beherrschen Sie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip und können zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft unterscheiden.
Sie wissen, was man unter Deliktsrecht versteht und kennen den Unterschied zwischen verschuldensabhängiger und der verschuldensunabhängiger Haftung.
Sie beherrschen die Voraussetzungen des § 823 BGB und wissen, was ein Verrichtungsgehilfe ist und unter welchen Voraussetzungen der Geschäftsherr für ihn haftet.
Sie wissen, was eine ungerechtfertigte Bereicherung ist und können zwischen Fällen der Leistungs- und der Nichtleistungskondiktion unterscheiden.
Sie beherrschen die Voraussetzungen der Leistungskondiktion (§ 812 I 1, 1. Alternative BGB) und des Herausgabeanspruchs aus § 816 BGB.
Sie kennen die Gründe, die zur Nichtigkeit eines Vertrages führen, wann ein vertraglicher Anspruch wieder erlischt und in welchen Fällen er nicht durchsetzbar ist.
Sie kennen die Gründe, die zu einer Anfechtung berechtigten sowie die Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung.
Zudem wissen Sie, wann der Anfechtende schadensersatzpflichtig ist.
Sie kennen die Fallgruppen und Folgen der Unmöglichkeit, können zwischen Gattungs- und Stückschulden unterscheiden und wissen, unter welchen Voraussetzung sich eine Gattungs- zu einer Stückschuld konkretisiert.
Ferner kennen Sie die Auswirkungen eines relativen und absoluten Fixgeschäftes.
Sie kennen die wichtigsten Widerrufsgründe, insbesondere bei Verbraucherverträgen (§§ 355 ff. BGB).
Sie kennen die Voraussetzungen eines Rücktritts sowie wichtige gesetzliche Rücktrittsgründe.
Sie wissen, wann Ansprüche verjähren und kennen die Verjährungsfristen.
Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen ein gesetzliches Schuldverhältnis wieder erlischt und in welchen Fällen es nicht durchsetzbar ist.
Sie wissen, was man unter einer Leistungsstörung versteht und können den Schadensersatz statt der Leistung von dem neben der Leistung abgrenzen.
Sie kennen die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nach § 280 BGB und beherrschen für die Prüfung dieser Schadensersatzansprüche erforderlichen Prüfungsschemata.
Schließlich kennen Sie den Unterschied zwischen einem Verrichtungs- und einem Erfüllungsgehilfen.
Sie wissen, was man unter "Gewährleistung" und "Gefahrübergang" versteht und kennen die einschlägigen Gewährleistungsrecht im Kauf-, Werk- und Mietvertragsrecht.
Sie kennen die Gewährleistungsrechte im Kaufrecht und beherrschen deren Voraussetzungen.
Im 1. Teil des Kurses (Lektionen 1 - 7) besprechen wir in der 1. Lektion kurz die grundlegende Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht und geben danach einen Überblick über den Aufbau des BGB als Teil des Privatrechts.
In der 2. Lektion erläutern wir den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie die Voraussetzungen für deren Rechts- und Handlungsfähigkeit. Ferner gehen wir auf die im BGB gebräuchliche Unterscheidung zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ein.
In Lektion 3 besprechen wir grundlegend die verschiedenen Arten der Schuldverhältnisse (vertragliche, vertragsähnliche, dingliche, deliktische und bereicherungsrechtliche Schuldverhältnisse) sowie die aus ihnen folgenden Ansprüche. Vermittelt wird die für jede Prüfung elementar wichtige Prüfungsreihenfolge der Schuldverhältnisse, ihre Stellung zueinander sowie ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Prüfungsaufbau.
In den Lektionen 4 - 6 erklären wir, wie Verträge zustande kommen, gehen auf die Bestandteile und Wirksamkeit von Willenserklärungen sowie auf die Möglichkeit der Stellvertretung bei der Abgabe einer Willenserklärung ein.
Der 1. Kursteil endet in der 7. Lektion mit der Besprechung der Voraussetzungen, unter denen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil werden.
Im 2. Teil des Kurses (Lektionen 8 - 11 ) gehen wir näher auf die vertragsnahen, dinglichen, deliktischen und bereicherungsrechtlichen Schuldverhältnisse sowie deren Voraussetzungen ein.
In Lektion 8 geben wir einen Überblick über die einschlägigen vertragsnahen Ansprüche mit einem Schwerpunkt auf den vorvertraglichen Ansprüchen aus § 311 II BGB.
Im Rahmen der dinglichen Ansprüche beschäftigt sich der Kurs in Lektion 9 mit der Frage, was Eigentum und Besitz ist und geht dabei ausführlich auf das Trennungs- und Abstraktionsprinzip ein, dessen Einhaltung in der Prüfung über das Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden kann. Erläutert werden diese grundlegenden Prinzipien anhand des höchst prüfungsrelevanten Herausgabeanspruchs des Eigentümers gegen den Besitzer aus § 985 BGB.
In der 10. Lektion besprechen wir die deliktischen Ansprüche bei Verletzung eines der in §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsgüter sowie die Haftung für die unerlaubte Handlung eines Verrichtungsgehilfen. Dabei gehen wir auch auf die Unterscheidung zwischen einem Verrichtungs- und einem Erfüllungsgehilfen ein.
Der 2. Kursteil schließt in Lektion 11 mit der Besprechung der Herausgabeansprüche im Falle einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB).
Der 3. Kursteil (Lektionen 12 - 18) widmet sich wieder ganz dem Vertrag.
Während es im 1. Teil des Kurses um das Zustandekommen eines Vertrages geht, behandelt der 3. Teil die Frage, welche Hindernisse der Wirksamkeit eines Vertrage entgegenstehen und unter welchen Voraussetzungen man sich nach Vertragsabschluss wieder von diesem lösen kann.
Einen Überblick zu diesen wichtigen Prüfungspunkten geben wir in Lektion 12.
In Lektion 13 besprechen wir die Möglichkeit der Anfechtung, in Lektion 14 die Folgen der nachträglichen Unmöglichkeit, in Lektion 15 den Widerruf und in Lektion 16 den Rücktritt.
In der 17. Lektion gehen wir auf die Gründe eine, die dazu führen können, dass ein eigentlich bestehender Anspruch nicht durchsetzbar ist. Hierzu gehört insbesondere die Verjährung.
Der 3. Teil des Kurses endet mit der 18. Lektion, in der wir besprechen, unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Ansprüche erlöschen bzw. nicht mehr durchsetzbar sind.
Der abschließende 4. Teil des Zivilrechtskurses (Lektionen 19 - 21) behandelt mit den Folgen einer Leistungsstörung und dem Gewährleistungsrecht zwei ganz wesentliche Themengebiete des Zivilrecht.
In Lektion 19 befassen wir uns im Recht der Leistungsstörungen ausführlich mit der Frage, was passiert, wenn eine Vertragspartei eine ihrer vertraglichen Pflichten verletzt. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um die verschiedenen Schadensersatzansprüche aus §§ 280 ff. BGB: Schadensersatz neben der Leistung, statt der Leistung, bei Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht nach § 241 II BGB, bei Unmöglichkeit sowie im Falle einer verspäteten Leistung (Verzug). All diese Schadensersatzansprüche werden anhand von Prüfungsschemata systematisch erläutert und Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten herausgearbeitet.
Das Gewährleistungsrecht besprechen wir in den Lektionen 20 und 21 schwerpunktmäßig anhand des Kaufrechts, andere Vertragsarten und ihre Gewährleistungsrechte - insbesondere beim Werkvertrag - werden aber ebenfalls kurz angesprochen.
Erläutert wird Frage, wann das Gewährleistungsrecht überhaupt zur Anwendung kommt und welche Voraussetzungen die einzelnen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt bzw. Minderung sowie Schadensersatz haben. Dabei gehen wir auch auf die Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf ein.
Nach Abschluss aller Lektionen verfügen Sie über ein sehr gutes Grundwissen im Zivilrecht und ich würde mich ehrlich freuen, wenn Sie durch den Kurs sogar etwas Spaß an der Materie finden würden…