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ATLAS Ausfuhr AES 3.0 Basics inkl. Follow Up Verfahren
Rating: 4.7 out of 5(5 ratings)
20 students

ATLAS Ausfuhr AES 3.0 Basics inkl. Follow Up Verfahren

Welche Belegnachweise dienen zum Abschluss des Zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Exportverfahrens
Created byOliver Häfner
Last updated 7/2023
German
German [Auto],

What you'll learn

  • Grundlagen Follow Up Verfahren und Informationsquellen
  • Verfahrensablauf und Neuerungen im Follow Up Verfahren
  • Zollrechtliche Alternativnachweise
  • Umsatzsteuerrechtliche Reglungen beim Export inklusive umsatzsteuerrechtliche Alternativbelege

Course content

1 section5 lectures49m total length
  • Follow Up Verfahren - Rechts- und Informationsquellen12:19

    Lernen Sie die einschlägigen Rechtsvorschriften und wichtige Informationsquellen kennen.

    Getreu dem Motto: Man muss nicht Alles auswendig wissen, nur wo es steht!

  • Gründe für Follow Up - AES Nachrichtenaustausch/Ausgangsabfertigung an Grenze9:52

    Lernen Sie die Gründe kennen, wieso es zu offenen Ausfuhrvorgängen kommen kann. Sie können dadurch innerbetriebliche Prozesse ableiten um Vorsorge und Maßnahmen zu treffen.

    Bekommen Sie ebenfalls einen Eindruck was an der Grenze bei der Ausgangsabfertigung überhaupt passiert; verstehen Sie dadurch wieso Ihre Vorgänge ins Follow Up laufen.

  • Follow Up Verfahren - Verfahrensablauf mit AES Release 3.08:42

    Verstehen Sie den Verfahrensablauf des neuen Follow Up Verfahrens mit AES Release 3.0. Lernen Sie die Fristen und Antwortmöglichkeiten kennen.

  • Follow Up - Zollrechtliche Alternativnachweise10:26

    Was sind Alternativnachweise? Welche Alternativnachweise werden vom Zoll anerkannt?

  • Follow Up - Umsatzsteuerrechtliche Regelungen für Belegnachweise beim Export8:04

    Bekommen Sie einen Eindruck von den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften.  Recit der Ausgangsvermerk oder der alternative Ausgangsvermerk als Belegnachweis für Umsatzsteuerzwecke aus?

    Welche Alternativnachweise kennt das Umsatzsteuerrecht?

Requirements

  • Für Anfänger geeignet

Description

Der verpflichtende, elektronische Nachrichtenaustausch im IT-Verfahren ATLAS Ausfuhr mit verschiedenen Beteiligten und Zollstellen ist komplex und führt regelmäßig dazu, dass Ausfuhranmeldungen nicht erledigt werden.

Wieso kommt es überhaupt zu solchen Problemen und was sind die Konsequenzen?

Muss man am Follow Up Verfahren der Zollverwaltung teilnehmen, oder ist das nicht verpflichtend? Gibt es ggf. ahndungsrechtliche Konsequenzen (Bußgeldverfahren), wenn man nicht reagiert? Wie lange habe ich Zeit zu recherchieren; bis wann muss ich dem Zoll auf seine Follow up Nachricht antworten? Welche Antwortmöglichkeiten gibt es und was bedeuten diese? Habe ich als AEO ggf. Vorteile?

Um zollrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Problemen vorzubeugen, gilt für exportierende Unternehmen die Ausfuhrvorschriften trotz hoher Komplexität einzuhalten und eröffnete Ausfuhrverfahren ordnungsgemäß zu beenden. Der Unionszollkodex UZK bietet in Artikel 335 seiner Durchführungsverordnung den Aufhänger für das sog. Follow-up-Verfahren, well-chosen Deutschland durch die ATLAS Verfahrensanweisung detailliert wird.

Im Tutorial bekommen Sie einen kompakten Überblick zum zollrechtlichen Ausfuhrverfahren, dem internationalen Nachrichtenaustausch der Zollverwaltungen, inklusive Hinweise auf die Ausgangsabfertigung an den Grenzzollstellen, sowie zum Nachforschungsverfahren (Follow-up) in ATLAS (bestehenden Fristen, Alternativnachweise) und einen Einblick in die Vorgaben der umsatzsteuerrechtlichen Ausfuhrnachweise.

Im Detail werden die gängigen Alternativnachweise sowohl im Sinne des Zollrechts, als auch im Sinne des Umsatzsteuerrechts (UStDV) erläutert. Ebenso erhalten Sie praktische zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Who this course is for:

  • Mitarbeiter*innen aus der Auftragsabwicklung, der Export-, Zoll- und Versandabteilung